Idra Bennain

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Idra Bennain
Nur wer sich selbst treu ist, verdient die Treue anderer
Position:Kronverweserin von Albernia (ab EFF 1033), Baronin von Elenvina
Dient unter:Kaiserin Rohaja von Gareth
Stand:Adliger
Tsatag:966 (67)
Verheiratet:Cuanu ui Bennain
Kinder:Emer ni Bennain (985, Bild:Boronsrad.jpg), Invher ni Bennain (997), Ruadh ui Bennain (998)
Geschwister:Isora Ulaman von Elenvina (964, Bild:Boronsrad.jpg)
Größe:1,74 Schritt
Augen:blau
Haare:grau (ehemals rotblond)
Besonderes:ist magisch begabt, hat diese Begabung aber nie gefördert
Angaben von: 1032



Idra Bennain ist die Frau von König Cuanu ui Bennain, Mutter von Königin Invher ni Bennain und Großmutter der Kaiserin Rohaja von Gareth. Zunächst war ihre Schwester Isora Ulaman von Elenvina dem damaligen Anwärter auf den albernischen Fürstenthron versprochen gewesen, doch der wies sie zugunsten Idras zurück. Nach dem Verschwinden ihres Ehemanns und der Separation Albernias vom Neuen Reich kehrte Idra in die Nordmarken zurück und schwor Herzog Jast Gorsam als Baronin von Elenvina die Treue.


Verwendung im Spiel

Idra hat persönliche Bindungen sowohl in die freien und besetzten Teile Albernias als auch in die Nordmarken und kann sich in beiden Provinzen fast uneingeschränkt bewegen. Sie ist sehr darauf bedacht, diesen Status nicht durch unbedachtes Handeln zu gefährden.


Historie

966
Geburt
1011-1013
Als ihre Schwester Isora während der Abwesenheit des Fürsten die Macht an sich reißt, versucht Idra die albernischen Barone im Widerstand gegen die Thronräuberin zu vereinen.
1027
Kurz nachdem sich ihre Tochter vom Reich losgesagt hat, verlässt Idra enttäuscht Albernia und siedelt nach Elenvina um.
1033, 1. Efferd
Idra wird von Kaiserin Rohaja von Gareth zur Kronverweserin Albernias ernannt. Sie soll die Regierungsgeschäfte führen bis Finnian ui Bennain alt genug ist.


Quellen

offizielle Quellen

Spielhilfe Am Grossen Fluss
Seite 183


Unstimmigkeiten und Fehler

In neuen Publikationen wird Idra durchgängig ni Bennain genannt. Dies widerspricht allerdings den Namenskonventionen des thorwalstämmigen Adels. Der Zusatz ni deutet eine direkte Abstammung an und wird von Angeheirateten nicht übernommen.

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